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OLG Bremen, 30.06.1998 - 3 U 142/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Ausschlusses der Schadensübernahme durch eine Produkthaftpflichtversicherung aufgrund einer Klausel i.R.d. Produkthaftpflichtversicherungsmodells; Wirksamkeit einer sog. "Erprobungsklausel" im Hinblick auf das Tranzparenzgebot
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 9; Besondere Bedingungen, Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung industrieller Betriebe Nr. 6.6
Sogenannte Erprobungsklausel enthält eine wirksame Risikobegrenzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 15.10.1997 - 4 O 125/97
- OLG Bremen, 30.06.1998 - 3 U 142/97
- BGH, 28.04.1999 - IV ZR 176/98
Papierfundstellen
- VersR 1999, 1102
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 264/89
Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus einer bestehenden …
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- OLG Köln, 14.02.2012 - 9 U 116/11
Gewährung von Versicherungsschutz für einen Schadensfall i.R.e. …
Bei derartigen Erprobungsklauseln handelt es sich um Risikoausschlüsse (vgl. BGH r+s 1992, 192; Hans.OLG Bremen VersR 1999, 1102 m.w.N.;… Voit a.a.O., § 6 ProdHaftPfl Rn. 9 unter Aufgabe der abweichenden Auffassung in der Vorauflage).